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Deutsche Meisterschaft F1D, F1M, F1M-L, TH-30 zusammen mit der Hessischen Meisterschaft des Lillflygarn und des freien Wettbewerbs der Wurfgleiter

Am Freitag, den 30.Juni trafen sich die Teilnehmer der Deutschen Meisterschaften (3. Rang- listenwettbewerb) F1D, F1M, F1M-L, TH-30 - Saalflugmodelle und zur Hessischen Meister-schaft des Lillflygarn-Saalflugmodells sowie des freien Wettbewerbs für Wurfgleiter für drei Trainings- und Wettbewerbstage beim 1. Hochrhön-Indoormeeting des Hessischen Luftsport-bund e.V. in der Hochrhönhalle, Frankenheim.

Was Ist eine Drohne und was darf ich?

Information der Bundeskommission Modellflug:

Flughöhen über 100 Meter über Grund sind für Flugmodelle seit dem 06.04.2017 verboten. Es gelten die Ausnahmen im § 21b, Punkt 8. (gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer, Gelände mit Erlaubnis zum Aufstieg). Die Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle tritt ab dem 01.10.2017 ebenso wie der erforderliche  Kenntnisnachweis zum Aufsteigen von Flugmodellen über 100m AGL auf Geländen die keine Erlaubnis zum Aufstieg haben in Kraft. 

Sie auch die Anlagen: Entscheidungshilfe vom Regierungspräsidium Stuttgart und FAQ

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