Bundeskommission Modellflug Informationen 11/2015

Gespeichert von am

Bundeskommission Modellflug auf der Messe in Friedrichshafen

Die Messe „Faszination Modellbau“ zeigte auch in diesem Jahr unter Anderem das gesamte Spektrum des Modellfluges. Gemeinsam mit Vertretern unserer Mitglieder MFSD, LV Baden- Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz konnten wir an unserem Messestand viele Gelegenheiten zum Kontakt mit den ausstellenden Firmen und Verlagen, mit Modellfliegerinnen und Modellfliegern, vor allem aber mit interessierten Besuchern und künftigen Mitgliedern nutzen.

Außerdem stellten auch DAeC-Wettbewerbspiloten bei der traditionellen Flugshow ihr Können unter Beweis. Auch der Bau von Wurfgleitern für und mit Kindern in unserer Modellflugzeugwerft sowie Gespräche mit Modellflugverbänden aus dem In- und Ausland trugen dazu bei, dass dieser Messeauftritt rundum erfolgreich war. Wichtig auch der Ländertreff mit den Aero-Clubs aus Österreich und der Schweiz, sowie dem DMFV.

Vielen Dank allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, die an der Vorbereitung beteiligt oder vor Ort dabei waren.

Das EU-Parlament hat eine

„Entschließung zum sicheren Einsatz ferngesteuerter Flugsysteme (RPAS), gemeinhin bekannt als unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), im Bereich der zivilen Luftfahrt“ verabschiedet. Darin ist die Position des Parlaments zur Integration unbemannter Luftfahrzeuge in den Luftraum dargelegt.

Hinsichtlich des Modellflugs finden sich in dieser Entschließung einige, für den Modellflug sehr wichtige Punkte, durch die klargestellt wird, dass das Parlament Wert auf eine Differenzierung zwischen professionellen Anwendungen und Freizeitzwecken legt.

Im Einzelnen sind das folgende Punkte der Entschließung:

„in der Erwägung, dass sich diese beiden Anwendungsmöglichkeiten unterscheiden und daher unterschiedlichen Auflagen innerhalb desselben EU-Rechtsrahmens unterliegen sollten; vertritt die Auffassung, dass in diesem künftigen Rechtsrahmen klar zwischen den verschiedenen Verwendungszwecken – Beruf oder Freizeit – von ferngesteuerten Luftfahrtsystemen unterschieden werden muss;

vertritt die Auffassung, dass die Frage der Identifizierung von Drohnen – unabhängig von ihrer Größe – entscheidend ist; hebt hervor, dass Lösungen herbeigeführt werden sollten, die dem Einsatz von Drohnen zu Freizeitzwecken bzw. zu gewerblichen Zwecken Rechnung tragen;

vertritt die Auffassung, dass eine gründliche Bewertung der Risiken auf das von der EASA festgelegte Betriebskonzept gestützt werden und den Eigenschaften des RPAS (Gewicht, Einsatzreichweite, Geschwindigkeit) sowie dem Zweck des Einsatzes (Freizeit oder Beruf) Rechnung tragen sollte;“ Damit wird deutlich, dass das EU-Parlament keine weitgehende Gleichbehandlung kommerzieller Anwendungen und des Modellflugs wünscht.

Im Vorschlag der EASA zu diesem Thema (A-NPA 2015-10) fehlt diese Differenzierung praktisch vollständig. Es wäre jetzt Aufgabe der EASA, den Standpunkt des Parlaments zu berücksichtigen. Europe Air Sports (EAS), der Dachverband der Europäischen Luftsportverbände (22 Nationen, ca. 680000 Luftsportler), in dem der Deutsche Aero Club e.V. Mitglied ist, hat sich schon sehr frühzeitig und intensiv an den Aktionen des Parlaments und auch innerhalb der EASA am derzeitigen Prozess der Regulierung und Neuordnung des Europäischen Luftraums beteiligt und dabei in großem Umfang die Belange des Modellflugs vertreten. Dieser Umstand findet sich in der Begründung des Entschließungsentwurfs (Foster-Report) wieder. Dort wird zum Ausdruck gebracht, dass:

„Von entscheidender Bedeutung war zudem die Teilnahme der Interessenvereinigung „Europe Air Sports“ als Vertreter der wachsenden Freizeitnutzung von RPAS.“

Ferner hat EAS unter Mitarbeit des DAeC eine sehr umfangreiche Kommentierung zur A-NPA 2015-10 eingereicht, die den Standpunkt des DAeC seitens der personentragenden Fliegerei und des Modellflugs beinhaltet. EAS hat schon Anfang 2013 in einem Positionspapier darauf bestanden, dass jegliche Regelungen für RPAS nicht auf Flugmodelle anzuwenden sind.

Es ist durch EAS sichergestellt, dass die Vertretung der Interessen des Bereichs Modellflug in Rahmen der Europäischen Regulierung des Luftraums gewährleistet ist. Der DAeC hat einen erheblichen Anteil daran.

Frank Tofahrn

 

Quelle: Buko Modellflug