Information der Bundeskommission Modellflug:
Flughöhen über 100 Meter über Grund sind für Flugmodelle seit dem 06.04.2017 verboten. Es gelten die Ausnahmen im § 21b, Punkt 8. (gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer, Gelände mit Erlaubnis zum Aufstieg). Die Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle tritt ab dem 01.10.2017 ebenso wie der erforderliche Kenntnisnachweis zum Aufsteigen von Flugmodellen über 100m AGL auf Geländen die keine Erlaubnis zum Aufstieg haben in Kraft.
Sie auch die Anlagen: Entscheidungshilfe vom Regierungspräsidium Stuttgart und FAQ